Martin Luther King Gedenktag

Einsatz für Menschenrechte und Religionsfreiheit weiterhin Auftrag für Baptistengemeinden

Anlässlich des Martin-Luther-King Gedenktages am 18. Januar hat die Bundesgeschäftsführung des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) an dessen Einsatz für Religionsfreiheit und Menschenrechte erinnert. Dies gehöre seit jeher zum Selbstverständnis der Baptisten dazu. „Auch heute würden immer noch Menschenrechte verletzt. So treten wir unter anderem für Religionsfreiheit in islamischen Ländern ein. Wir wünschen uns, dass das Evangelium frei und ungehindert überall gepredigt werden kann“, heißt es in einem Schreiben an die Gemeinden. Aber auch im eigenen Land gäbe es Anlässe, das Erbe Kings wach zu halten. Die Geschäftsführung der Freikirche verweist in diesem Zusammenhang auf eine Stellungnahme der Hauptamtlichen Mitarbeiter im Jugendwerk der Freikirche (GJW), in der darauf hingewiesen wird, dass in Deutschland insbesondere der Islam durch Pressemeldungen und Umfragen undifferenziert und in seiner Gesamtheit als gefährlich und militant dargestellt werde.

Besonders bekannt ist die berühmte Rede des amerikanischen Baptistenpastors „I have a dream“. Weniger bekannt ist, dass Martin Luther King im Jahr 1964, drei Jahre nach dem Mauerbau, Ost-Berlin besuchte. Nach Berlin geladen hatten Willy Brandt und die Evangelische Kirche. Für einen Tag kam Martin Luther King unangekündigt in den Ostteil der damals geteilten Stadt. Der Andrang auf den Gottesdienst in der Marienkirche war so groß, dass spontan ein weiterer Gottesdienst in der Sophienkirche veranstaltet werden musste.

Besonders brisant war der Besuch des Bürgerrechtlers in Ost-Berlin deshalb, weil nur einen Tag zuvor an der innerdeutschen Grenzen auf den DDR-Flüchtling Michael Meyer geschossen worden war, bei seinem Versuch Ostberlin zu verlassen. Martin Luther King besuchte den Ort des Geschehens.

Geprüft wird derzeit, ob in Berlin Gedenktafeln aufgestellt werden können, die an den Besuch Martin Luther Kings in Berlin erinnern. Der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden unterstützt dieses Anliegen.

Schreiben der Bundesgeschäftsführung

Stellungnahme des GJW

 

 

 

 

 

 

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