Ein Bericht von Prof. Dr. Kim Strübind

Mein Ökumenischer Kirchentag

Das Konvergenzdokument der Bayerischen Lutherisch-Baptistischen Gespräche (BALUBAG) war an vielen Stellen auf dem ÖKT präsent, auch in Veranstaltungen, die sich gar nicht mit der Taufanerkennung befassten. Es wurde von vielen mit ökumenischen Fragen befassten Theologinnen und Theologen aus allen Kirchen als ökumenischer Meilenstein betrachtet. Das habe ich immer wieder von verschiedenen Seiten gehört.
Meine Frau Andrea und ich waren an mehreren Stellen zur Frage der Taufanerkennung eingeladen. In der Podienreihe „Ökumenische Brennpunkte“ wurden Kirchenrat Ivo Huber und ich zum Hintergrund der BALUBAG-Gespräche befragt. Darüber gibt es einen Bericht des Pressedienstes von idea (13. Mai), auf den ich der Einfachheit halber Verweise. Er fasst zumindest die von mir vorgetragenen Positionen recht gut zusammen.
Bemerkenswert war auch das sich daran anschließende ökumenisches Podiumsgespräch, an dem auch Hartmut Riemenschneider teilnahm. Er wiederholte seine zuvor gemachte Aussage nicht mehr, dass „diese Brücke in der Tauffrage nicht gangbar“ sei (gemeint war das BALUBAG-Ergebnis). Vielmehr unterstrich er, dass Baptisten Zeit bräuchten, um über manche Inkonsequenzen in den eigenen Überzeugungen nachzudenken. Dies bezog sich auf meinen Hinweis, dass unsere offene Abendmahlpraxis mit unserem Taufverständnis unvereinbar ist und unsere exklusive Taufpraxis einen gesetzlichen Charakter trägt, wenn sie zur Bedingung für die Gemeindemitgliedschaft wird.
In dem von Siegfried Großmann moderierten Podium unter dem Titel „Leben aus der Taufe“ stellte Andrea das Taufverständnis sowie die Taufpraxis der Baptisten in ihrem Rückbezug auf das Neue Testament dar. Dabei machte sie zugleich deutlich, dass eine isolierte Betrachtung einzelner Bibelstellen weder dem Wesen der Taufe noch der heutigen ökumenischen Frage gerecht wird. Das gemeinsame Verständnis des Evangeliums, das in den BALUBAG-Gesprächen erarbeitet worden sei, sei eine tragfähige Grundlage für eine wechselseitige Akzeptanz der Taufe.
In dem sich anschließenden Workshop fand ein teilweise sehr lebhafter Austausch statt, in dem auch die Praxis der Baptisten kritisch hinterfragt wurde, Christen aus anderen Kirchen auszugrenzen, wenn man ihr Getauftsein grundsätzlich bestreitet.
In der  Workshop-Reihe unter dem Titel „Was ich an euch schätze“ schlüpften Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen in die Rolle der ökumenischen Partnerkirchen. Sie sollten darstellen, was sie an der jeweils anderen Kirche besonders schätzten. Dr. Andreas Krebs, wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für altkatholische Theologie in Bonn, stellte die Baptisten vor und zeigte große Sympathie für unser Gemeindemodell, das sich konsequent an der Basis orientiert, und für die oft erfrischenden Gottesdienste, die weniger steif seien. Er übte aber auch berechtigte Kritik, u.a. am „Biblizismus“ der Baptistengemeinden sowie daran, dass die Sakramente, vor allem die Dimension der Taufe, nicht genügend berücksichtigt werde und die Taufe zu einem Ritus des Konfessionswechsels werde. Meine Aufgabe bestand darin, die Besonderheit des Luthertums vorzustellen. Dabei habe ich hervorgehoben, dass die lutherischen Kirchen die Gnade Gottes konsequent in den Mittelpunkt des Evangeliums und des Gemeindeverständnisses stellten. So finde ich etwa das Miteinander von Konfessionalität und ökumenischer Weite faszinierend.
Diese Podienreihe, die sich über drei Tage hinzog und in deren Verlauf sich viele Kirchen und Konfessionen wechselseitig vorstellten, stieß auf großen Zuspruch, fand aber in einem zu kleinen Raum statt, so dass viele Besucher nur einen Stehplatz fanden.
In der jeden Abend stattfindenden Podienreihe „Angst und Fundamentalismus“, die ich mitgeplant hatte, ging es am ersten Abend um die Kennzeichen des Fundamentalismus, der in allen Kirchen vorhanden ist (ich war hier Anwalt des Publikums). Der katholische Soziologe Prof. Dr. Eßbach und Prof. Dr. Erich Geldbach erläuterten dabei im Podiumsgespräch die politischen und sozialen Hintergründe der Entstehung des christlichen Fundamentalismus als Widerstand gegen die Moderne. Es ging dabei auch um die Frage, ob und in welcher Weise Kirchen Fundamentalismus in ihren Reihen dulden können. Eindrucksvoll schilderte die ehemalige Baptistin Claudia Schreiber, in welcher Enge sie groß geworden und wie schwierig es gewesen sei, sich von der fundamentalistischen Frömmigkeit in einer konservativen Baptistengemeinde zu befreien, in der es immer nur ein „richtig“ oder „falsch“ gegeben habe. Die heute u.a. für den SWR tätige Redakteurin und Autorin hat ihre beklemmenden Erfahrungen und ihre Befreiung aus dieser Enge in mehreren Romanen und Sendebeiträgen verarbeitet.
In einem weiteren Workshop im „Zentrum Juden und Christen“ haben Andrea und ich die „Handreichung zum Verhältnis von Christen und Juden“ vorgestellt, die der BEFG 1998 zum 50-jährigen Bestehen des Staates Israel verabschiedet hatte. Andrea hatte in einem kirchengeschichtlichen Vortrag zunächst auf die Problematik eines nur heilsgeschichtlich ausgerichteten Interesses am Judentum durch den Pietismus hingewiesen. In meiner Skizze zur „Handreichung“, an der ich seinerzeit mitgearbeitet hatte, verwies ich u.a. auf das „einzigartige Verhältnis zwischen Christen und Juden“, ferner auf die Mitschuld der Baptisten in der Zeit der NS-Diktatur, in der man judenchristliche Gemeindemitglieder weitestgehend sich selbst überlassen und die letzte Phase der Judenvernichtung mit Schweigen übergangen hatte. Die „Handreichung“ erteilt allen antisemitischen Strömungen eine scharfe und eindeutige Absage. In ihr verpflichtet sich der BEFG, „dass die christliche Verkündigung in Predigt und Unterricht das Verhältnis von Christen und Juden in einer Weise darstellt, die zur Überwindung von Vorurteilen beiträgt und dabei vor allem das Selbstverständnis des Judentums hinreichend berücksichtigt“ (Zitat aus der Handreichung).
Auf große Aufmerksamkeit stieß die Veranstaltung „Reformation und Reform. Konfessionelle Deutungen der Reformation als ökumenische Herausforderung“, die Andrea moderierte. Sie stellte die Frage: „Wird das große Jubiläum 2017 zu einer bewussten Profilierung der konfessionellen Identität genutzt werden, oder kann es zu einem ökumenischen Ereignis werden? Kann es vielleicht sogar gelingen, über die Konfessionsgrenzen hinweg, ein gemeinsames Verständnis der Reformation zu gewinnen? Oder bleibt es bei konfessionalistischen Alternativen zwischen der einerseits als notwendig erachteten systemsprengenden Erneuerung der Kirche auf der Grundlage des Evangeliums und der andererseits zu beklagenden Glaubensspaltung und Trennung von der einen Kirche?“ Das engagierte und lebhafte Podiumsgespräch unter Einbeziehung bekannter Theologen und kirchlicher Vertreter fand großen Anklang. Ein Höhepunkt war dabei die Inszenierung des Verhörs Luthers durch Cajetan am Rande des Augsburger Reichstags 1518 durch professionelle Schauspieler.
Fazit:
Im Unterschied zum 1. Ökumenischen Kirchentag 2003 in Berlin waren diesmal die kleineren Kirchen an vielen Stellen vollwertige und gleichberechtigte Partner. Dies zeigt sich an der vielfältigen Einbeziehung der ACK bereits im Vorfeld der Planungen sowie in der Durchführung der Veranstaltungen, bei denen immer wieder deutlich wurde, dass Ökumene keine bilaterale Beziehung zwischen Katholiken und der EKD darstellt. Der Baptismus und andere Freikirchen waren personell und organisatorisch in guter Weise einbezogen. Beim Abschlussgottesdienst hat die methodistische Bischöfin Rosemarie Wenner in ihrer Predigt einen sehr guten Eindruck hinterlassen und auch im Blick auf die Missbrauchsfälle das gesagt, was der Vorsitzende der Katholischen Bischofskonferenz, Dr. Robert Zollitzsch, in seiner Kurzpredigt nicht sagen wollte oder konnte. Das fand ich mutig und im Vollsinn des Wortes „geistreich“!
Es wurde auch deutlich, dass die Ökumene eine der wichtigsten „Zukunftsbranchen“ des Christentums in unserer Zeit darstellt. Die oft umständlichen und kaum nachvollziehbaren dogmatischen Abgrenzungen sind der Gemeindebasis in allen Kirchen nicht mehr zu vermitteln. Sie belegen einen anhaltenden Anachronismus, der auf Spaltung und Abgrenzung beruht. Das Konfessionelle Zeitalter geht seinem Ende entgegen. Dies zeigt sich auch bei den exklusiven Verständnissen mancher Kirchen im Bereich der Taufanerkennung (Baptisten) und des konfessionsübergreifenden Abendmahls (Katholiken). Die Baptisten sind in der Ökumene „angekommen“. Es liegt nun auch an uns, ob wir das Miteinander der Kirchen in Zukunft positiv und konstruktiv gestalten.
Die Missbrauchsdebatte war präsent, hat aber entgegen aller Befürchtungen den Kirchentag nicht beherrscht oder alle anderen Themen in den Hintergrund gedrängt. Die fehlende Einbeziehung der Opfer war allerdings aus meiner Sicht völlig unverständlich und ist nicht zu rechtfertigen.
Prof. Dr. Kim Strübind, Oldenburg

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