Die Gemeinden unseres Bundes ohne eigene Rechtspersönlichkeit partizipieren an den Körperschaftsrechten des Bundes und genießen somit die höchste Rechtsqualität in der Bundesrepublik. Diese Gemeinden werden von den Behörden rechtlich wie eine „Unterbehörde“ unseres Bundes behandelt. Die Gemeinden haben im Prinzip die gleichen Rechte wie der Bund, aber letztlich nur „über“ den Bund. Für nachfolgend genannte Rechtsgeschäfte benötigen die Gemeinden eine Vollmacht des Bundes:
Der Grundbesitz der Gemeinden unseres Bundes ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist im Grundbuch auf den Namen des Bundes eingetragen. Der Bund verwaltet diesen Grundbesitz als Treuhänder für die Gemeinden. Zu jedem Grundbesitz werden in der Bundesgeschäftsstelle separate Akten geführt.
Der Grundbesitz der Gemeinden wird nicht in der Bilanz des Bundes aufgezeigt.
Zwischen Bund und Ortsgemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit wird eine Vereinbarung über die Treuhandverwaltung (Nutzungsvereinbarung) geschlossen. Diese regelt alle Rechte und Pflichten.
Bei der Beantwortung von Fragen rund um die Gemeindeimmobilie (Kauf und Verkauf von Grundbesitz, Durchführung von Bauvorhaben und deren Finanzierung, Erstellung von Grundbucherklärungen etc.), zur Thematik Vollmachtserteilung für Rechtsgeschäfte sowie Nachlassangelegenheiten (Testamente/Erbschaften) stehe ich Ihnen gerne als Ansprechpartnerin telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Andrea Freutel
Treuhandverwaltung
Bundesgeschäftssstelle
Tel.: 033234 74-109 (Mo-Do)
Fax: 033234 74-117
Infos & aktuelle Bildungsangebote ...
Bundesgeschäftsstelle des BEFG
Johann-Gerhard-Oncken-Str.7
14641 Wustermark
Tel.: 033234 74-105
Fax: 033234 74-199
befg(at)baptisten.de
Spar- und Kreditbank Ev.-Freik.
Gemeinden eG Bad Homburg
Konto 333 08 (BLZ 500 921 00)