Treuhandverwaltung

Ausstellung von Vollmachten / Bestätigung für Rechtsgeschäfte:

Die Gemeinden unseres Bundes ohne eigene Rechtspersönlichkeit partizipieren an den Körperschaftsrechten des Bundes und genießen somit die höchste Rechtsqualität in der Bundesrepublik. Diese Gemeinden werden von den Behörden rechtlich wie eine „Unterbehörde“ unseres Bundes behandelt. Die Gemeinden haben im Prinzip die gleichen Rechte wie der Bund, aber letztlich nur „über“ den Bund. Für nachfolgend genannte Rechtsgeschäfte benötigen die Gemeinden eine Vollmacht des Bundes:

  • Rechtsvertretung der Gemeinde
  • Kontoeröffnung/-führung (alle Banken, Postbank, Sparkasse etc.) außer SKB Bad Homburg
  • Vertretung in Nachlassangelegenheiten (Erbschaften)
  • Kauf von Grundbesitz
  • Aufnahme von Darlehen (außer SKB Bad Homburg)
  • Vollmacht zur Verwaltung von Grundbesitz
  • Verkauf von Grundbesitz
  • Beantragung von Baugenehmigungen, Durchführung von Baumaßnahmen
  • Beantragung von Fördermitteln
  • Prozessführung bei Streitigkeiten
  • Bietung bei Versteigerungsverfahren
  • Abschluss von Miet- und Pachtverträgen
  • Zulassung von Kraftfahrzeugen auf die Gemeinde

Der Grundbesitz der Gemeinden unseres Bundes ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist im Grundbuch auf den Namen des Bundes eingetragen. Der Bund verwaltet diesen Grundbesitz als Treuhänder für die Gemeinden. Zu jedem Grundbesitz werden in der Bundesgeschäftsstelle separate Akten geführt.
Der Grundbesitz der Gemeinden wird nicht in der Bilanz des Bundes aufgezeigt.
Zwischen Bund und Ortsgemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit wird eine Vereinbarung über die Treuhandverwaltung (Nutzungsvereinbarung) geschlossen. Diese regelt alle Rechte und Pflichten.

Bei der Beantwortung von Fragen rund um die Gemeindeimmobilie (Kauf und Verkauf von Grundbesitz, Durchführung von Bauvorhaben und deren Finanzierung, Erstellung von Grundbucherklärungen etc.), zur Thematik Vollmachtserteilung für Rechtsgeschäfte sowie Nachlassangelegenheiten (Testamente/Erbschaften) stehe ich Ihnen gerne als Ansprechpartnerin telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

 

Andrea Freutel
Treuhandverwaltung
Bundesgeschäftssstelle
Tel.: 033234 74-109 (Mo-Do)
Fax: 033234 74-117

Die Dienstbereiche

 

Bildungszentrum Elstal

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Bundesgeschäftsstelle

Bundesgeschäftsstelle des BEFG
Johann-Gerhard-Oncken-Str.7
14641 Wustermark
Tel.: 033234 74-105
Fax: 033234 74-199

Bankkonto

Spar- und Kreditbank Ev.-Freik.
Gemeinden eG Bad Homburg
Konto 333 08 (BLZ 500 921 00)