
Seit 2009 lädt das GemeindeSeniorenWerk zu Foren ein, die das Thema „Wohnen im Alter“ aufgreifen. Vermittelt werden praktische Hilfen für die Umgestaltung der eigenen Wohnung, aber auch Informationen über die guten Wohnangebote in den diakonischen Einrichtungen unseres Bundes. Immer wieder machten aber Teilnehmende deutlich, dass es für sie ideal wäre, selbständig in einer Wohnung am Heimatort zu leben, unterschiedliche Angebote zur Betreuung je nach Bedarf nutzen zu können und das alles möglichst in unmittelbarer Nähe des Gemeindehauses.
Im gleichen Zeitraum erreichten uns Nachrichten, dass es in einzelnen Gemeinden Initiativen gibt, die über generationsübergreifende Wohnprojekte nachdenken. Manchmal wurden Gemeinden sogar Grundstücke in der Nachbarschaft angeboten. Aber oft fehlt Gemeinden der Mut, ein großes Bauprojekt anzugehen. Eine weitere Hemmschwelle ist immer wieder die Frage nach der geeigneten Rechtsform und natürlich auch nach einer soliden Finanzierung.
Aber sollte der Traum eines generationsübergreifenden Wohnprojektes in Gemeindenähe wirklich zu illusiorisch sein?
Andreas Löffler, Architekt aus Karlsruhe, gab den entscheidenen Impuls, über die Gründung einer Baugenossenschaft nachzudenken. Um diese Spur zu verfolgen, hat sich bereits Ende 2009 ein Arbeitskreis zusammen gefunden. Zu ihm gehören neben Andreas Löffler Hans-Dieter Feisthauer, Gustav Kannwischer, Wolfgang Klotz, Paul-Gerhard Kopatz, Andreas Lengwenath, Klaus Wachholz und ich als Einberufer. Gemeinsam mit dem Prüfungsverband für kleine und mittelständische Genossenschaften in Berlin wurde im vergangenen Jahr eine Grundstruktur für eine Genossenschaft und entsprechende Satzungen entwickelt.
Warum eine Genossenschaft?
Der Ursprung der Genossenschaften liegt im 19. Jahrhundert und ist als Gegenbewegung auf die zunehmende Verarmung breiter Bevölkerungsschichten zu verstehen. Friedrich Wilhelm Raiffeisen war überzeugter evangelischer Christ. Zunächst ging es um die gemeinschaftliche Nutzung von Landmaschinen. Bald kamen Einkaufsgenossenschaften, Vertriebs- Konsum- und Baugenossenschaften dazu. In letzteren war das Genossenschaftsmitglied quasi Mieter in seiner eigenen Wohnung, die ihm allerdings gemeinsam mit vielen anderen gehörte.
Auch wenn die heutige Genossenschaft sich etwas verändert hat, so hat sie doch ihr zentrales Wesen behalten. Sie ist demokratisch, weil jeder Genosse nur eine Stimme hat, unabhängig von der Größe seiner Genossenschaftsanteile. Sie ist ein Mittel gegen die Armutsbekämpfung und die Isolation des Einzelnen, weil das, was jeder beiträgt, der Gemeinschaft zu Gute kommt. Und weil alle wichtigen Entscheidungen in der Mitgliederversammlung gemeinsam getroffen werden.
Die Genossenschaft ist zudem eine vorbildliche Kapitalsammelgesellschaft, weil neben dem selbstnutzenden Genossen auch Investoren Anteile erwerben können und damit ein ethisch und sozial vorbildliches Projekt unterstützen und gleichzeitig das investierte Kapital sichern.
Fachleute sehen in der Genossenschaftsbewegung einen heute neu wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Diese Form der Solidarität und der Armutsbekämpfung wird immer nötiger, da man absehen kann, dass es in Deutschland vermutlich wieder eine Armutswelle geben wird, die insbesondere ältere Menschen, Kinder und Alleinerziehende trifft.
Unseren Gemeinden kommt hier ein zukunftsweisender Auftrag zu, was von vielen gemeindlichen Initiativen vor Ort auch so gesehen wird. Außerdem ist der Grundgedanke der Genossenschaft dem freikirchlichen Gemeindeverständnis nahe: Die Gaben sind unterschiedlich verteilt, aber alle sind gleich viel wert. Jeder bringt etwas ein, damit alle davon profitieren.

Was leistet die Bundesbaugenossenschaft?
Wie die historischen Vorbilder besteht sie aus selbstnutzenden Mitgliedern und investierenden „Fördergenossen“.
Weil die Gründung einer Genossenschaft vor Ort kompliziert ist, wurde im Arbeitskreis alles vorbereitet. Eine Mustersatzung, sogar Mustereinladungsbriefe für eine Gründungsversammlung und viele andere Hilfen stehen den Initiativen vor Ort zur Verfügung. So kann eine örtliche Genossenschaft gegründet werden, die dann auch Träger des Wohnprojektes ist. Die Gemeinde vor Ort sollte auch Genossenschaftsmitglied sein, hat aber sonst keine weiteren Verpflichtungen. Aber solche Wohnprojekte leben natürlich von einer inhaltlichen Verflechtung mit der Gemeinde.
Die Finanzierung besteht aus den Genossenschaftsanteilen der Nutzer und aus denen der Investoren.
Auch bei der Bauplanung kann die Zentralgenossenschaft helfen. Und wenn dann der Bau fertig ist, übernimmt sie alle Verwaltungs- und Prüfungsaufgaben und entlastet damit die Genossenschaft vor Ort. Alle Dienstleistungen werden in einem sogenannten „Geschäftsbesorgungsvertrag“ geregelt.
Wann wird die Evangelisch-Freikirchliche Zentralgenossenschaft gegründet? Alles ist vorbereitet. Es liegt nun an den Initiativen vor Ort: Wenn der Bedarf erkennbar ist, wird die zentrale Genossenschaft gegründet. Aber erst dann, damit nicht ein Dach „frei im Raum“ schwebt. Die tragenden Pfeiler sind die Menschen vor Ort, die in generationsübergreifenden gemeindenahen Wohnprojekten leben möchten. Menschen, die einen Traum Realität werden lassen wollen. Mitglieder des Arbeitskreises stehen bereits jetzt für Beratungen vor Ort bereit.
Friedrich Schneider
der Genossenschaft und deren aktuelle Perspektiven in unserem Bund
Der Ursprung der Genossenschaft liegt im 19. Jahrhundert und ist als Gegenbewegung auf die zunehmende Verarmung breiter Bevölkerungsschichten zu verstehen. Als Beispiel dafür sei Friedrich Wilhelm Raiffeisen zu nennen. Raiffeisen war überzeugter evangelischer Christ. Die Motivation für sein sozialpolitisches Handeln war sein in der Bibel gegründeter Glaube.
Er schrieb: „Wir betonen (...) ausdrücklich die christliche Nächstenliebe, welche in der Gottesliebe und in der Christenpflicht wurzelt, daraus ihre Nahrung zieht und, je mehr geübt, um so kräftiger, um so nachhaltiger wird.“
1864 gründete er den Darlehnskassenverein, Vorbild für viele Genossenschaftsbanken.
Der Verarmung der Bauernschaft stellte er sein genossenschaftliches Modell entgegen. Gemeinsam wurde Saatgut bestellt, das dadurch wesentlich günstiger war, als für jeden einzelnen, Gerätschaften wurden gemeinsam erworben, finanziert und genutzt, Gerätschaften die sich sonst der einzeln Bauer nicht hätte leisten können. Neben Einsparungen wurde damit auch noch die Arbeit leichter und der Ertrag gesteigert. Der drohenden Verarmung wurde damit ein Modell nachhaltigen sozialen und wirtschaftlichen Aufstiegs entgegen gestellt.
Vom Vorbild Raiffeisen motiviert, entstanden in den weiteren Jahrzehnten Einkaufsgenossenschaft, Vertriebs-, Konsum- und Baugenossenschaften. In letzteren war das Genossenschaftsmitglied quasi Mieter in seiner eigenen Genossenschaft.
Bis zum 2. Weltkrieg hatten die meisten Bau- und Wohngenossenschaften eine Sozialbindung in ihrer Satzung, nach der die Gewinne, wenn sie eine bestimmte Höhe überschritten, entweder für die Entwicklung einer neuen Genossenschaft investiert werden mussten, oder in sozial Einrichtungen fliessen mussten. So entstanden die vielen uns heute noch bekannten Genossenschaftsschulen, Genossenschaftskindergärten oder genossenschaftliche Sozialwerke, die wiederum einen wesentlichen Beitrag zur sozialen und kulturellen Entwicklung der Gesellschaft beitrugen. Dem Nationalsozialismus waren diesen demokratisch organisierten unabhängigen Genossenschaften ein Dorn im Auge und zerstörte diese. Bis zum 2.Weltkreig waren ca.13. Mio. Deutsche in Genossenschaften organisiert, davon ca. 6 Mio. in kirchlichen Genossenschaften.
Auch wenn die heutige Genossenschaft keine Sozialbindung mehr hat, also keine über die eigene Genossenschaft hinaus reichende sozialen Verpflichtung hat, so hat sie doch ihr zentrales Wesen behalten. Sie ist demokratisch, weil jeder Genosse nur eine Stimme hat, unabhängig der Größe seiner Genossenschaftsanteile. Sie ist ein Mittel gegen die Armutsbekämpfung und die Isolation des Individuums, weil der Mehrwert der z.B. bei einer Wohnimmobilie irgendwann entsteht, dem Genossen selber zugute kommt (geringe Miete) und die Geschicke der Genossenschaft gemeinsam entschieden werden müssen.
Die Genossenschaft ist zudem eine vorbildliche Kapitalsammelgesellschaft weil neben dem selbstnutzenden Genossen auch Investoren, sogenannte Fördergenossen, Genossenschaftsanteile erwerben können und damit ein ethisch und sozial vorbildliches Projekt unterstützen können, bei gleichzeitiger Sicherung des investierten Kapitals über einen niedrigen Zins.
Die Genossenschaft als bewährte Form der Solidarität und der Armutsbekämpfung hat heute wieder einen ganz aktuellen Bezug, da man mit großer Klarheit absehen kann, dass es in Deutschland wieder eine große Armutsbewegung gibt, die insbesondere ältere Menschen, Kinder und Alleinerziehende trifft. Unseren Gemeinden kommt hier ein zukunftsweisender Auftrag zu, was von vielen Initiativen in unseren Gemeinden auch so gesehen wird.
Leider scheitern viele dieser sozialen und wohnungspolitischen Initiativen in unseren Gemeinden oder von Geschwistern aus unseren Gemeinden, weil die Trägerschaft, deren Rechtsform und die damit verbundene Finanzierungsmodalitäten nicht gelöst werden können, denn nicht immer kann und will die Gemeinde selber als Träger solcher Maßnahmen auftreten. Jede Initiative kommt irgendwann an die Frage der Finanzierbarkeit und der damit verbundenen Rechtsform. Nur wenige in solchen Initiativen können oder wollen Eigentum bilden, eine übliche gewinnorientierte, kapitaldeckende Miete ist nicht finanzierbar. So geben viele Initiativen nach Jahren der Entwicklung frustriert auf.
Genau an dieser Stelle setzt die moderne Genossenschaft an, wäre das ideale Instrument um viele Initiativen zum Erfolg zu führen. Wie die historischen Vorbilder besteht sie aus selbstnutzenden Genossen und Fördergenossen. Das Genossenschaftsmitglied ist Mieter in der eigenen Genossenschaft, das eingesetzte Kapital (Genossenschaftsanteile) ist über Sperrklauseln gesichert. Über Fördergenossen kann genügend Eigenkapital akquiriert werden um preiswerten Wohnraum zu schaffen, der nun nicht mehr kapitalorientiert sondern sozialorientiert ist.
Den Weg über die Gründung und Verwaltung einer eigenen Genossenschaft ist für eine Initiative jedoch sehr steinig und übersteigt im Regelfall das know-how der Initiativen. Eine enorme Hilfe wäre es, die Initiative könnte von einer bestehenden Genossenschaft mit christlich sozialem Profil unter deren Fittiche genommen werden.
Genau dies ist der Ansatz der EFZBG, als Zentralgenossenschaft solche Initiativen (Projektgenossenschaften) aufzunehmen und durch Geschäftsbesorgungsverträge die notwendigen Dienstleistungen zu unterstützen, um damit die Gründung, Verwaltung und Prüfung der Projektgenossenschaften zu ermöglichen.
Damit wird die EFZBG zum Motor für eine erfolgreiche Entwicklung gemeindenaher sozialer und diakonischer Wohnprojekte ohne dabei die Gemeinden selber zu belasten. Der BEFG würde durch Förderung der EFZBG einen wichtigen gesellschaftspolitischen Beitrag leisten und gemeindenahe Diakonie fördern.
Prof. Dipl. Ing. Andreas Löffler
Freier Architekt BDA DWB