Nach Abschluss eines Beratungsprozesses erbitten wir zur Sicherung der Beratungsqualität eine Rückmeldung sowohl von der Gemeinde als auch vom Berater. Diese ist freiwillig.
Der Auswertungsbogen bezieht sich nicht inhaltlich auf den Beratungsfall, sondern lediglich auf die Durchführung der Beratung.
