Wie finde ich für meine Gemeinde eine Beraterin oder einen Berater?



  • Rufen Sie im Dienstbereich Gemeindeentwicklung in Elstal an oder bei Ihrem Landesverband
    Beim Dienstbereich Gemeindeentwicklung wird das Verzeichnis der Beraterinnen und Berater geführt, die wir vom Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden aus empfehlen können. Darin finden sich zu jeder Person ihre Qualifikationen sowie die Aufgaben, die sie abdecken kann. Es ist nicht öffentlich zugänglich. Die Leiter der Landesverbände sind jeweils über den aktuellen Stand informiert.

  • Schildern Sie kurz Ihr Anliegen
    Das kann im Erstkontakt zunächst auch anonym geschehen. Es ist selbstverständlich, dass wir mit jeder Beratungsanfrage vertraulich umgehen.

  • Es werden Ihnen Beraterinnen oder Berater empfohlen
    Aufgrund dieses ersten Kontaktgesprächs empfiehlt der Dienstbereich Gemeindeentwicklung einen oder mehrere Beraterinnen und Berater, die für diese Aufgabe und für die entsprechende Region zur Verfügung stehen.

  • Sie wählen als Gemeinde selbst eine Person aus und nehmen Kontakt auf
    Die Gemeinde wählt aus den Vorschlägen eine Person aus und setzt sich mit ihr in Verbindung. In einem ersten Kontaktgespräch mit der Beraterin oder dem Berater wird gemeinsam sondiert, ob man zueinander passt.

  • Treffen Sie konkrete Vereinbarungen über die Beratung
    Die Vereinbarung über die Beratung kommt zwischen der Gemeinde und dem/der BeraterIn zustande. Ziele, Wege, Zeiten und Finanzen werden zwischen diesen beiden Partnern besprochen und ausgemacht. Die Verantwortung für das Gelingen des Beratungsprozesses liegt damit bei der Gemeinde und der beratenden Person.
    Alle Beteiligten achten darauf, dass immer nur ein/e einzige/r Berater/in in einer Gemeinde tätig ist, es sei denn, es handelt sich um ein Beraterteam.

  • Klären Sie, ob Gremien des Bundes hinzugezogen werden müssen
    Bei Problemen, die dienst- oder kirchenrechtliche Aspekte berühren, müssen nach den Ordnungen des Bundes die entsprechenden Gremien (z.B. Vertrauensrat, Bundesgeschäftführung, Landesverband) einbezogen werden. Hierzu gibt der Dienstbereich Gemeindeentwicklung bei Bedarf gerne Hilfestellung.

  • Geben Sie eine Rückmeldung an den Dienstbereich Gemeindeentwicklung oder an Ihren Landesverband
    Über jede von Bund oder Landesverband vermittelte Beratung erbitten wir eine Information von der betreffenden Gemeinde an den Dienstbereich Gemeindeentwicklung; dies dient einer guten Koordinierung der Beratungsarbeit.

Die Dienstbereiche

 

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