Kirchenasyl

Informationen und Hinweise für freikirchliche Gemeinden

Gemeinden und Einzelne, die sich für Geflüchtete einsetzen, werden mit schwierigen Situationen und Fragen konfrontiert: Welche Hilfe ist noch möglich, wenn eine Abschiebeankündigung vorliegt oder der Asylantrag abgelehnt worden ist? In besonderen Härtefällen können sie zu der Einschätzung kommen, dass den Betroffenen Schutz durch ein Kirchenasyl gewährt werden sollte.

Für diesen Weg gibt es ein Verfahren, das zwischen den Kirchen und dem deutschen Staat abgesprochen ist und im Sommer 2018 noch einmal konkretisiert wurde. Bitte lesen Sie dazu die aktuelle Erklärung der Vereinigung Evangelischer Freikirchen.

Die Neuregelungen zur Meldung von Kirchenasylen und zur Verlängerung der Überstellungsfrist werden in einem weiteren Schreiben der VEF dargestellt.

Grundlegende Ausführungen und praktische Hilfestellungen bietet die  Erstinformation Kirchenasyl der  Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche.

Für Gemeinden im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden gilt: Lassen Sie sich bitte von Thomas Klammt beraten, bevor Sie Entscheidungen in Sachen Kirchenasyl treffen! Beginn und Ende eines Kirchenasyls soll in jedem Fall an ihn gemeldet werden.