Religionslehrerinnen und Religionslehrer

Lehrerinnen/Lehrer, die Mitglied einer Gemeinde im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden sind, oder evangelischen Religionsunterricht in einer Schule unterrichten möchten, können eine "Vorläufige  bzw. Widerrufliche Unterrichtsbestätigung", Vokation unter entsprechender Anwendung der jeweils gültigen Bestimmungen der Landeskirchen erlangen. Hierzu bedarf es der Befürwortung des BEFG.

Die Voraussetzungen sind für jedes Bundesland und jede Landeskirche verschieden. Der Dienstbereich Ordinierte Mitarbeiter will die Vernetzung und den Informationsaustausch fördern und arbeitet aus diesem Grund an einer Liste der Religionslehrerinnen und Religionslehrer aus dem Bereich des BEFG. Wer daran interessiert ist, kann sich gerne bei uns mit seinen Kontaktdaten melden.

Brief bzgl. Religionslehrer und -lehrerinnen im BEFG  April 2010

Brief an Religionslehrer und -lehrerinnen - August 2010

Mit dem Forum für Religionslehrer steht außerdem eine Austauschmöglichkeit zur Verfügung.

Informationen erhalten Sie bei . Telefon: 033234 74-113

Antragsunterlagen im Original sind einzureichen bei:

Dienstbereich Ordinierte Mitarbeiter
Johann-Gerhard-Oncken-Str. 7
14641 Wustermark

 

Einzureichende Unterlagen für die Erteilung der Befürwortung einer Vokation:

  • Nachweis der Lehrbefähigung durch Zeugniskopie 2. Staatsexamen
  • Nachweis der Teilnahme an einer Vokationstagung der zuständigen Landeskirche
  • Angabe Datum des Vokationsgottesdienstes in der entsprechenden Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde
  • Antragsformular (Nachfrage bei entsprechender Landeskirche)
  • Nachweis der Lehrbefähigung durch Zeugniskopie 1. Staatsexamen
  • Nachweis der Teilnahme an einer Vokationstagung der zuständigen Landeskirche
  • Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Ortsgemeinde und Befürwortung
  • Erklärung "Sonderlehren"

 

Einzureichende Unterlagen für die Erteilung der Befürwortung einer "Vorläufigen/Widerruflichen Unterrichtsbestätigung" durch den BEFG:

  • Antragsformular (Nachfrage bei entsprechender Landeskirche
  • Nachweis der Lehrbefähigung durch Zeugniskopie 1. Staatsexamen
  • Nachweis der Teilnahme an einer Vokationstagung der zuständigen Landeskirche
  • Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Ortsgemeinde und Befürwortung
  • Erklärung "Sonderlehren"

Die Dienstbereiche

 

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Kontakt

Dienstbereich Ordinierte Mitarbeiter
Johann-Gerhard-Oncken-Str. 7
14641 Wustermark / Elstal
Tel.: 033234-74113
Fax: 033234-74199
E-Mail: dom(at)baptisten.de

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