
Lehrerinnen/Lehrer, die Mitglied einer Gemeinde im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden sind, oder evangelischen Religionsunterricht in einer Schule unterrichten möchten, können eine "Vorläufige bzw. Widerrufliche Unterrichtsbestätigung", Vokation unter entsprechender Anwendung der jeweils gültigen Bestimmungen der Landeskirchen erlangen. Hierzu bedarf es der Befürwortung des BEFG.
Die Voraussetzungen sind für jedes Bundesland und jede Landeskirche verschieden. Der Dienstbereich Ordinierte Mitarbeiter will die Vernetzung und den Informationsaustausch fördern und arbeitet aus diesem Grund an einer Liste der Religionslehrerinnen und Religionslehrer aus dem Bereich des BEFG. Wer daran interessiert ist, kann sich gerne bei uns mit seinen Kontaktdaten melden.
Brief bzgl. Religionslehrer und -lehrerinnen im BEFG April 2010
Brief an Religionslehrer und -lehrerinnen - August 2010
Mit dem Forum für Religionslehrer steht außerdem eine Austauschmöglichkeit zur Verfügung.
Informationen erhalten Sie bei Elisabeth Schmidt. Telefon: 033234 74-113
Antragsunterlagen im Original sind einzureichen bei:
Dienstbereich Ordinierte Mitarbeiter
Johann-Gerhard-Oncken-Str. 7
14641 Wustermark
Einzureichende Unterlagen für die Erteilung der Befürwortung einer Vokation:
Einzureichende Unterlagen für die Erteilung der Befürwortung einer "Vorläufigen/Widerruflichen Unterrichtsbestätigung" durch den BEFG:
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Dienstbereich Ordinierte Mitarbeiter
Johann-Gerhard-Oncken-Str. 7
14641 Wustermark / Elstal
Tel.: 033234-74113
Fax: 033234-74199
E-Mail: dom(at)baptisten.de
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