Benutzungsmodalitäten

 

Die Archivbestände stehen i.d.R. allen Interessierten zur Benutzung zur Verfügung. Für einen Besuch im Oncken-Archiv ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich.  

Jedem Besucher wird die Benutzungsordnung zur Kenntnis vorgelegt sowie ein Benutzungsantrag für Angaben zur Person, zum Thema der Nachforschung und zur Verwertung der Ergebnisse.

Für die Direktbenutzung und die einfache Auskunftserteilung werden keine Gebühren erhoben. Gebühren für schriftliche Anfragen richten sich nach der Entgeltnutzungsordnung.

 

Nutzungseinschränkungen können sich aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen oder dem Erhaltungszustand des Archivguts ergeben.

Vervielfältigungen können nur in eingeschränktem Umfang angefertigt werden und sind kostenpflichtig. Das Fotografieren mit Digitalkameras ohne Blitzlicht ist erlaubt.

Die Schutzfristen der Archivalien richten sich in der Regel nach der Archivordnung. Das bedeutet, dass auf alle Akten eine generelle Sperrfrist von 30 Jahren nach Ende der Laufzeit liegt. Bei personenbezogenen Unterlagen muss zusätzlich sichergestellt sein, dass die betreffende Person seit wenigstens 10 Jahren verstorben ist. Für geschützte Werke sind ferner die Urheberrechte  zu beachten.  

 

 

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