Für die Benutzung des Archivs, die die Einsicht der Bestände und Findmittel sowie die Recherche, Vervielfältigung und Veröffentlichung der Quellen umfasst, ist ein Benutzungsantrag zu stellen.
Dieser muss genaue Angaben zur Person des Antragstellers, zum Zweck der Benutzung, zum Gegenstand der Nachforschung und darüber enthalten, ob und wie die Ergebnisse verwertet werden sollen.
Erforderlich sind ebenfalls die Kenntnisnahme und Einhaltung der Benutzungsordnung.