für das Oncken-Archiv des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R. (BEFG)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Nutzungsentgeltordnung regelt das Entgelt für die Nutzung von Archivgut sowie von Dienstleistungen des Oncken-Archivs.
(2) Für Archiveanderer Bundeseinrichtungen, Gemeinden, Vereinigungen und selbständige Werke gilt die Nutzungsentgeltordnung, soweit sie darauf verweisen.
§ 2 Entgeltpflicht
Ein Nutzungsrecht wird erhoben
1. für Reproduktionen (Fotokopie, Foto, Scan) mit vorhandenem oder mitgebrachtem Gerät nach Anzahl (bezogen auf e i n e n Auftrag)
1-100 101-200 201-500 ab 501
DIN A 4-Seite/Bild 0,20 € 0,18 € 0,16 € 0,14 €
DIN A 3-Seite 0,40 € 0,36 € 0,32 € 0,28 €
je Datei 1,00 €
je CD 2,50 €
2. für das Recht der Wiedergabe zu gewerblichen Zwecken in Druck-, Ton-, Bild- und elektronischen Medien je Seite/ Bild der Vorlage, etc. mindestens 20,00 €
3. für schriftliche Auskünfte, Abschriften und Reproduktionsarbeiten des Archivs sowie für Beratung anderer Archive je angefangene Viertelstunde 5.00 €.
§ 3 Entgeltbefreiung
Ein Nutzungsentgelt wird nicht erhoben
1. für die Einsichtnahme in Archivgut im Oncken-Archiv
2. für einfache Auskünfte ohne Heranziehen von Archivgut
3. für geringfügige Dienstleistungen des Archivs
4. von Dienstbereichen und Einrichtungen des BEFG, wenn ein dienstliches Interesse vorliegt und die Benutzung in eigener Sache erfolgt
5. in Fällen einer Nutzung, der die Überlassung von eigenem Archivgut vorausgegangen ist, kann auf ein Entgelt oder teilweise verzichtet werden.
§ 4 Auslagenerstattung
Auslagen sind insbesondere zu erstatten für
1. Versand
2. fotografische Arbeiten
3. Beglaubigungen von Kopien und Abschriften.
§ 5 Fälligkeit
Das Nutzungsentgelt sowie die Erstattung von Auslagen werden mit der Fertigstellung bzw. Erledigung des Auftrags fällig, unabhängig vom Erfolg der Recherche. Ein Vorschuss kann verlangt werden.
§ 6 Inkrafttreten
Die Nutzungsentgeltordnung tritt aufgrund § 3 (2) der Archivordnung des BEFG gemäß Beschluss des Archivbeirats vom 21.10.2004 am 1.1.2005 in Kraft.