Bundesgeschäftsstelle

Anlaufstelle für Gemeinden und Verwaltungszentrum des BEFG

Die Bundesgeschäftsstelle in Elstal ist die zentrale Kontaktadresse des BEFG. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die Verantwortlichen aus den Gemeinden in allen finanztechnischen und administrativen Fragen Ansprechpartner. Sie bearbeiten die Statistik des Bundes und sind für dessen Öffentlichkeitsarbeit sowie die Buchhaltung zuständig. Zudem hat in der Bundesgeschäftsstelle die Personalverwaltung für die Mitarbeitenden des BEFG ihren Sitz.

Hier geht es zum Team der Bundesgeschäftsstelle.

Generalsekretariat

Generalsekretär

Christoph Stiba ist als Generalsekretär der Vorsitzende der Bundesgeschäftsführung. Er vertritt den Bund nach innen und nach außen und leitet die Bundesgeschäftsstelle.

Referat für Kommunikation

Das Referat für Kommunikation ist für die Öffentlichkeitsarbeit, die Finanzkommunikation sowie die Verwaltung der Adressdaten des BEFG zuständig.

Referentin

Jasmin Jäger ist Referentin im Generalsekretariat mit Aufgaben im Referat für Kommunikation.

Kaufmännische Geschäftsführung

Kaufmännischer Geschäftsführer

Volker Springer verwaltet als kaufmännischer Geschäftsführer das Bundes- und Treuhandvermögen und ist für die Vorbereitung und Durchführung des Haushaltes zuständig. Er vertritt den Generalsekretär als Leiter der Bundesgeschäftsführung.

Buchhaltung

Das Team führt die Spendenbuchhaltung und bearbeitet alle Aufwendungen des Bundes. Die erstellten Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse liefern wichtige Informationen als Grundlage für die Entscheidungen des Präsidiums und der Bundesgeschäftsführung.

Gehaltsabrechnungs-Service

Hier erhalten Gemeinden Unterstützung bei der Lohnbuchhaltung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. [mehr]

Treuhandverwaltung

Andrea Freutel ist Ansprechpartnerin für die Ausstellung von Vollmachten und Bestätigungen für Rechtsgeschäfte, für die Immobilien- und Nachlassverwaltung. Außerdem berät sie gerne bei allen Fragen rund um die Gemeindeimmobilie. [mehr]

Treuhandstelle Einrichtungen

Die Verfassung des BEFG sieht in Artikel 18 Abs. 5 die Einrichtung einer neutralen Treuhandstelle gemäß der "Ordnung für rechtlich selbstständige Einrichtungen im Status der Bekenntnisgemeinschaft mit dem BEFG" vor.

Durch die Treuhandstelle leistet der Bund einen wesentlichen Beitrag zur Pflege und Sicherung der für den Status der Bekenntnisgemeinschaft konstitutiven kontinuierlichen Verbundenheit der entsprechend anerkannten Einrichtungen mit dem Bund. Die vom Präsidium berufenen Treuhänder prüfen eigenverantwortlich den in Artikel 19 Abs. 3 der Verfassung geforderten Nachweis der gesetz- und satzungsgemäßen Haushaltsführung. Sie sind darüber hinaus berechtigt, auf Grundlage der vorgelegten Jahresabschlüsse die wirtschaftliche Situation der Einrichtungen zu beurteilen. Die erforderlichen Dokumente und Nachweise, insbesondere die Jahresabschlüsse der Einrichtungen, werden jährlich den Treuhändern eingereicht und von diesen geprüft. Ein zusammengefasstes Prüfungsergebnis wird dem Präsidium des Bundes zur Verfügung gestellt.

Treuhänder:
Norbert Groß und Wolfgang Gerckens

Versicherungen

Gemeinden können sich mit bestimmten Versicherungsfragen an die Bundesgeschäftsstelle wenden. Informationen dazu gibt es hier.