Für den Kindesschutz

BEFG richtet Anlaufstelle für Betroffene sexueller Gewalt ein

Seit dem 1. Oktober gibt es im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) eine Anlaufstelle für Betroffene sexueller Gewalt. „Wir wollen damit ein deutliches Signal setzen, dass sexuelle Gewalt im Kontext unserer Gemeinden und der überregionalen Angebote für Kinder und Jugendliche nicht toleriert wird“, erläutert BEFG-Generalsekretär Christoph Stiba. Gemeinsam mit dem Gemeindejugendwerk (GJW) habe man sich bereits seit 2009 in der Präventionsarbeit engagiert,  jetzt sei es „ein konsequenter Folgeschritt, dass wir mit einer Anlaufstelle die Möglichkeit eröffnen, dass Betroffene sexueller Gewalt sich äußern und wir reagieren können.“

Menschen, die sexuelle Gewalt durch ehren- oder hauptamtliche Mitarbeitende in Gemeinden oder anderen Einrichtungen des BEFG erlebt haben, sollen bei der Anlaufstelle Beratungsangebote erhalten. Zudem sei es möglich, ein Beschwerdeverfahren in die Wege zu leiten, um das Verhalten des Täters oder der Täterin künftig zu unterbinden.

Dazu arbeitet der BEFG mit dem Verein N.I.N.A. zusammen, der die fachliche Leitung des „Hilfetelefons Sexueller Missbrauch“ innehat. Das Hilfetelefon sei die erste Anlaufstelle für Betroffene, erklärt Stiba. Die Gesprächspartner des Hilfetelefons „können zunächst völlig unabhängig vom BEFG beratend tätig werden und gemeinsam mit dem Anrufer herausfinden, was die nächsten Schritte sind. Sollte der Ratsuchende zu dem Entschluss kommen, ein Beschwerdeverfahren im BEFG auszulösen, werden die Berater beim Hilfetelefon ihm die Kontaktdaten der Berater der internen Anlaufstelle des BEFG weitergeben.“

Die Berater der internen Anlaufstelle sind Begleiter des Beschwerdeverfahrens und keine Mitglieder im BEFG. Durchgeführt wird das Verfahren von der jeweiligen Dienststelle, in der die beschuldigte Person tätig ist. Das Ergebnis könne zum Beispiel sein, dass die beschuldigte Personen entlassen werde oder keine Kinderfreizeiten mehr durchführen darf, so Christoph Stiba. Dadurch solle dann weiterer Missbrauch verhindert werden. „Wir wünschen uns, dass der Kindesschutz in unseren Gemeinden und Einrichtungen wirklich gegeben ist. Dabei ist uns der Schutz der Betroffenen wichtiger als der Schutz der eigenen Institution.“

Ein Artikel von Julia Grundmann