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Der Religionsfreiheit und dem Recht auf Asyl verpflichtet

BEFG-Bundesrat fordert Schutz durch Asyl für religiös Verfolgte und „religiöse Fachkompetenz“ der Entscheider bei Asylanträgen aus religiösen Gründen

„Die deutsche Geschichte ist für uns Verpflichtung, denen Schutz durch Asyl zu gewähren, die wegen ihrer religiösen Überzeugungen bedroht werden.“ Mit diesen Worten hat der Bundesrat des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) in einer heute verabschiedeten Resolution daran erinnert, dass „Religionsfreiheit und das Recht auf Asyl Grundrechte sind, die zusammengehören“. Im Vorfeld des Weltflüchtlingstags am 20. Juni fordert die Resolution von den staatlichen Stellen, dass über Asylanträge aus religiösen Gründen nur Menschen entscheiden, die dazu befähigt sind.

Die Resolution erinnert „dankbar“ daran, dass die Weimarer Reichsverfassung vor 100 Jahren und das Grundgesetz vor 70 Jahren Religionsfreiheit festschrieben. Zudem gebe es seit dem Fall der Mauer vor 30 Jahren „in ganz Deutschland eine umfassende Religionsfreiheit“. Gleichzeitig erinnert das Dokument daran, dass „die Nationalsozialisten die demokratischen Grundstrukturen zerstörten und elementare Grundrechte wie das auf Leben und den Schutz von Minderheiten missachteten. Wer – wie die Juden – verfolgt wurde und im Ausland kein Asyl fand, war der brutalen Verfolgung durch die Nationalsozialisten hilflos ausgeliefert.“

Die Verpflichtung zum Schutz für religiös Verfolgte ergebe sich aus der deutschen Geschichte. Menschen, denen aufgrund eines Religionswechsels Verfolgung drohe, bräuchten den staatlichen Schutz „in besonderer Weise – ob sie nun bereits in ihrem Herkunftsland konvertiert sind oder erst in Deutschland die Religion gewechselt haben.“

Bei der Entscheidung über Asylanträge aus religiösen Gründen sei „religiöse Fachkompetenz“ unerlässlich. Die Folgen dieser Beschlüsse seien für die Betroffenen weitreichend, ja möglicherweise existentiell. „Es darf nicht passieren, dass das Grundrecht auf Religionsfreiheit ausgehöhlt wird. Doch genau dies geschieht, wo Menschen, denen es wegen drohender Verfolgung aus religiösen Gründen zusteht, das Grundrecht auf Asyl nicht gewährt wird.“

Am Ende würdigt die Resolution das Engagement der Kirchengemeinden für Geflüchtete und ermutigt sie, hierin nicht nachzulassen: „Wir wünschen uns, dass Gemeinden Konvertiten in Fragen des Glaubens und der christlichen Lebensgestaltung eine Stütze sind und ihnen auch in juristischen Fragen beistehen.“

Ein Artikel von Dr. Michael Gruber