Gegen das Verschweigen

BEFG richtet Anlaufstelle für Betroffene sexueller Gewalt ein

Seit dem 1. Oktober gibt es im BEFG eine Anlaufstelle für Betroffene sexueller Gewalt. Zweck, Ziel und Aufgaben dieser Anlaufstelle erläutert Generalsekretär Christoph Stiba (CS) in einem Interview mit Julia Grundmann (JG).

JG: Warum wurde die Anlaufstelle eingerichtet?

CS: Sexuelle Gewalt ist ja ein Thema, über das nicht einfach zu reden ist. Gerade auch im gemeindlichen Kontext galt lange Zeit: „Es kann nicht sein, was nicht sein darf!“ Doch wie wir wissen, ist besonders in den letzten Jahren öffentlich bekannt geworden, dass es auch in Kirchen sexuelle Gewalt gibt und sie durchaus Schwierigkeiten haben, damit umzugehen. Wer über sexuelle Gewalt spricht, bricht die Isolation und Geheimhaltung auf und kann auf diesem Weg dazu beitragen, dass Missbrauch beendet wird. Als Bund sind wir schon seit dem Jahr 2009 auf dem Weg der Prävention gegen sexuelle Gewalt in unseren Gemeinden. Unter dem Titel „Auf dem Weg zur sicheren Gemeinde“ hat das Gemeindejugendwerk (GJW) hilfreiche Unterlagen und Schulungen entwickelt, die Gemeinden, Landes-GJWs oder Landesverbänden helfen, sichere Veranstaltungen anzubieten, sichere Gemeinde zu sein. Mit der Einrichtung einer Anlaufstelle für Betroffene sexueller Gewalt im Rahmen des Bundes schaffen wir ein zusätzliches Instrument, um im Fall notwendiger Intervention angemessen und professionell reagieren zu können.

JG: Was ist das Ziel der Arbeit der Anlaufstelle? Was soll dadurch erreicht werden?

CS: Wir wollen, dass die Betroffenen sexueller Gewalt Hilfe erhalten durch gute juristische, therapeutische und seelsorgerliche Beratungsangebote. Konkreten Verdachtsfällen wollen wir offensiv nachgehen mit einem qualifizierten und fachkundig begleiteten Verfahren. Vor allem aber wünschen wir uns, dass durch diese Maßnahmen weiterer Missbrauch verhindert werden kann und der Kindesschutz in unseren Gemeinden und Einrichtungen des Bundes wirklich gegeben ist. Dabei ist uns der Schutz der Betroffenen wichtiger als der Schutz der eigenen Institution.

JG: Bei der katholischen Kirche hat erst durch öffentlich gemachte Missbrauchsskandale eine grundlegende innerkirchliche Auseinandersetzung mit dem Thema stattgefunden. Gab es bei uns auch spezielle Auslöser?

CS: Nein, in dieser Weise gab es keinen Auslöser. Wie gesagt, seit dem Jahr 2009 sind wir mit dem GJW in der Präventionsarbeit tätig. Das liegt schlichtweg an der Erkenntnis, dass in unserer Gesellschaft sexueller Missbrauch an der Tagesordnung ist. Das müssen wir uns bewusst machen. Die Weltgesundheitsorganisation geht für Deutschland von einer Million Mädchen und Jungen aus, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. Das bedeutet, dass in jeder Schulklasse rein statistisch ein bis zwei Kinder sitzen, die davon betroffen sind. Und wahrscheinlich eben auch in der Realität. Darauf reagieren wir! Deswegen hat das GJW die Präventionsarbeit angestoßen und jetzt ist ein konsequenter Folgeschritt, dass wir mit einer Anlaufstelle die Möglichkeit eröffnen, dass Betroffene sexueller Gewalt sich äußern und wir reagieren können.

JG: Wer gehört zu der Anlaufstelle?


CS: Erste Anlaufstelle für Betroffene sexueller Gewalt in unserem Bund ist das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch. Dieses Hilfetelefon ist ein Angebot des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs – einem Amt der Bundesregierung. Wir kooperieren mit dem Verein N.I.N.A. („Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Jungen und Mädchen“), der die fachliche Leitung dieses Hilfetelefons innehat. Darüber hinaus schaffen wir dann eine Anlaufstelle für ein internes Beschwerdeverfahren. Diese besteht zurzeit aus zwei Personen, die fachlich qualifiziert und nicht Mitglieder einer Gemeinde des Bundes sind. Letzteres ist deshalb wichtig, damit sie möglichst unabhängig agieren können.

JG: Wie sieht denn die konkrete Arbeit der Anlaufstelle aus?

CS: Das kann ich gerne beispielhaft skizzieren: Angenommen, ein Jugendlicher hat durch einen Mitarbeiter unserer Gemeinden sexuelle Gewalt erlebt. Der Jugendliche ruft die Nummer des Hilfetelefons an. Die Gesprächspartner können zunächst völlig unabhängig vom BEFG beratend tätig werden und gemeinsam mit dem Anrufer herausfinden, was die nächsten Schritte sind. Ein Schritt könnte zum Beispiel sein, professionelle Unterstützung vor Ort in Anspruch zu nehmen. Sollte der Ratsuchende zu dem Entschluss kommen, ein Beschwerdeverfahren im BEFG auszulösen, werden die Berater beim Hilfetelefon ihm die Kontaktdaten der Berater der internen Anlaufstelle des BEFG weitergeben.

JG: Und dann?


CS: Dann liegt es an den Beratern unserer Anlaufstelle, das Verfahren innerhalb des Bundes zu begleiten. Da muss dann zum Beispiel unterschieden werden, ob der mutmaßliche Täter oder die Täterin haupt- oder ehrenamtlich im BEFG tätig ist, es werden geeignete Fachkräfte vor Ort gesucht und es wird dafür gesorgt, dass die richtigen Personen zum richtigen Zeitpunkt einbezogen werden. Und die Berater initiieren gegebenenfalls die dienstrechtliche Verfolgung des Falls. Für deren Ergebnis – also ob zum Beispiel die beschuldigte Person entlassen wird oder keine Kinderfreizeiten mehr durchführen darf – trägt die entsprechende Dienststelle die Verantwortung, der zuständige Dienstbereich im Bund wird darüber informiert.

JG: Wie kann gewährleistet werden, dass dieses Verfahren funktioniert? Wie und durch wen wird die Arbeit der Anlaufstelle ausgewertet?

CS: Es soll zunächst eine Erprobungsphase geben, die zwei Jahre dauern wird. Währenddessen werden die Prozesse aber bereits fortwährend evaluiert. Zum einen auf Grundlage der Zahlen des Hilfetelefons, die darüber Aus-kunft geben, wie viele Leute sich überhaupt melden. Zum anderen erwarten wir, dass ein Vertreter oder eine Vertreterin der Anlaufstelle jährlich sowohl dem Fachkreis Sichere Gemeinde als auch dem Präsidium über die Arbeit berichtet – anonymisiert natürlich. Das soll dazu dienen, das Verfahren der Anlaufstelle möglicherweise zu optimieren, aber vor allem soll es dazu dienen, dass wir die Präventionsarbeit noch verbessern können. Deswegen besteht auch dieser enge Kontakt zu dem Fachkreis Sichere Gemeinde, der ja im Wesentlichen die  Präventionsarbeit in unserem Bund übernommen hat.

JG: Können sich auch Erwachsene, die als Kind sexuelle Gewalt erlebt haben, an die Anlaufstelle wenden oder gibt es da eine Verjährung?

CS: Die Möglichkeit, sich an die Anlaufstelle zu wenden, gibt es immer – übrigens nicht nur für die Betroffenen selber. Auch Eltern oder andere Personen, die etwas beobachtet oder eine Verdacht haben, können beim Hilfetelefon anrufen. Der Verfahrensablauf wird sich dann sicherlich jeweils unterschiedlich gestalten, aber unser Ziel ist es ja gerade, dass sexuelle Gewalt nicht totgeschwiegen wird. Wir wollen damit ein deutliches Signal setzen, dass sexuelle Gewalt im Kontext unserer Gemeinden und der überregionalen Angebote für Kinder und Jugendliche nicht toleriert wird. Deshalb ermutige ich Betroffene, das Schweigen zu brechen und mitzuhelfen, dass die Angebote für Kinder und Jugendliche in unserem Bund sicher sind.

JG: Vielen Dank für das Gespräch!