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Religionsunterricht durch EFG-Mitglieder nun auch in Baden möglich

BEFG unterzeichnet Vereinbarung mit Badischer Landeskirche

Seit dem 1. April können Mitglieder von Gemeinden des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) Religionsunterricht an Schulen im Bereich der badischen Landeskirche erteilen. Das regelt eine sogenannte Vokationsvereinbarung, die im März von Landesbischof Prof. Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh, BEFG-Präsident Michael Noss und BEFG-Generalsekretär Christoph Stiba unterzeichnet wurde.

Generell gilt: Um an öffentlichen Schulen evangelische Religion unterrichten zu können, benötigt man eine kirchliche Beauftragung, die Vokation. Voraussetzung dafür ist, neben einer entsprechenden Ausbildung, in der Regel die Mitgliedschaft in einer evangelischen Landeskirche. Damit auch Lehrkräfte, die Mitglied einer BEFG-Gemeinde sind, die Unterrichtserlaubnis bekommen, muss eine entsprechende Vereinbarung mit der zuständigen Landeskirche getroffen werden.

„Als Bund freuen wir uns über diese nun geschlossene Vereinbarung, deren Erarbeitung auf Anregung von Prof. Reinhard Henkel aus Heidelberg und Pastor Lars Heinrich aus Tübingen vorgenommen wurde“, erklärte Christoph Stiba. Vor der Zustimmung der Landeskirche müsse staatlichen Lehrkräften aus Mitgliedsgemeinden des BEFG auch eine Vocatio durch den BEFG erteilt werden, heißt es in dem Dokument. Bei Pastoren und Pastorinnen ist diese Vocatio mit der Ordination gegeben. Für sie könne im Fall einer Lehrbeauftragung an der Schule eine religionspädagogische Nachqualifizierung erforderlich werden. Christoph Stiba wünscht „den Lehrerinnen und Lehrern sowie Pastorinnen und Pastoren aus unseren Gemeinden, die auf Grundlage der neuen Vereinbarung Religion unterrichten werden, dafür Gottes Segen.“

Mit den Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen (Rheinland, Westfalen, Schaumburg-Lippe), Württemberg, Berlin-Brandenburg und Sachsen haben der BEFG beziehungsweise die Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) bereits ähnliche Vokationsvereinbarungen geschlossen. Mit der aktuellen Vereinbarung ist eine weitere Landeskirche hinzugekommen.

Ein Artikel von Julia Grundmann