Tag der Menschenrechte am 10.Dezember

Baptistischer Weltbund und BEFG: Einsatz für Menschenrechte gehört zum Auftrag der Baptisten

Der Baptistische Weltbund (BWA) hat seine Mitgliedskirchen aufgefordert, in ihren Gottesdiensten am 13.Dezember schwerpunktmäßig auf das Thema „Menschenrechte“ einzugehen.

Der Einsatz für Menschenrechte sei das Herzstück des Weltbundes in seiner 104-jährigen Geschichte, heißt es in einer Presseerklärung. Baptisten leisten immer schon Widerstand gegen Rassismus, äußern deutliche  Bedenken gegen Kriege und  verteidigen die  Religionsfreiheit. Darüber hinaus unterstütze die BWA die Rechte von Menschen mit Behinderungen, setze sich für Frauen- und Kinderrechte ein sowie für das Recht der Kranken auf eine angemessene medizinische Versorgung.

Die Bundesgeschäftsführung des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) schloss sich in ihrer Sitzung am 8.12. dem Aufruf des Baptistischen Weltbundes an.

„Der Einsatz für die Menschenrechte gehört wesentlich zu Geschichte und Auftrag der Baptisten“, sagte Christoph Stiba, Leiter des Dienstbereichs Mission.

Er verwies in dem Zusammenhang auf den Baptistenpastor und Bürgerrechtler  Martin Luther King, der durch seinen Kampf gegen soziale Unterdrückung und Rassismus in den USA beispielhaft diesem Grundanliegen entsprochen hat.

„Aber auch Julius Köbner , einer der „Ur-Väter“ des deutschen Baptismus hat sich durch seinen Einsatz für Menschenrechte und Religionsfreiheit deutlich hervorgetan“, ergänzte Friedrich Schneider, Leiter des Dienstbereichs Gemeindeentwicklung. Das zeige sich in seinem 1848 veröffentlichten „Manifest des freien Urchristentums“, in dem es unter anderem heißt: “Wir behaupten nicht nur unsere religiöse Freiheit, sondern wir fordern sie für jeden Menschen, der den Boden des Vaterlandes bewohnt, wir fordern sie in völlig gleichem Maße für alle, seien sie Christen, Juden Muhamedaner oder was sonst.“ (Köbner)

„Daran sollten wir uns auch heute halten angesichts der aktuellen Diskussion um Minarette und Kirchtürme“, hieß es aus der Bundesgeschäftsführung.

Der Tag der Menschenrechte wird am 10. Dezember begangen und ist der Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden ist.

Ein Artikel von Julia Grundmann