Benutzung und Rechtsvorschriften

Das Oncken-Archiv hält für die Forschung umfangreiches Quellenmaterial bereit. Jedem, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, steht das Archiv für Forschungszwecke zur Verfügung.

Archivbesuch

In unserem Lesesaal können Sie entsprechend der Benutzungsordnung die Archivalien einsehen und für Ihre Recherchen auch unsere Präsenzbibliothek mit Literatur zum Baptismus heranziehen. Für den Bestand der Mikrofilme steht ein Lesegerät zur Verfügung.

Eine vorherige Anmeldung für Ihren Archivbesuch ist unbedingt erforderlich. Bitte kontaktieren Sie die Archivarin Frau Pieper unter ipieper(at)baptisten.de.

Die Benutzungsgenehmigung wird auf schriftlichen Antrag erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse dargelegt werden kann. Der Antrag kann vor Ort im Lesesaal gestellt werden. Die Benutzung der Archivalien im Lesesaal ist kostenfrei. Die Archivalien werden nur dann (im Original) vorgelegt, wenn ihr Erhaltungszustand eine Gefährdung ausschließt. Sie dürfen nicht vorgelegt werden, wenn Schutzfristen gelten. Diese betragen bei Sachakten 30 Jahre, bei personenbezogenen Akten zehn Jahre nach Tod der Betroffenen. Eine Einsichtnahme trotz bestehender Schutzfrist kann nur mit Genehmigung des Archivbeirats erfolgen.

Schriftliche Auskünfte

Sollte Ihnen ein persönlicher Besuch nicht möglich sein, gibt das Oncken-Archiv auch auf schriftliche Anfrage Auskunft. Geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten (postalische Adresse) vollständig an. Die Bearbeitung der Anfragen erfolgt zu Gebühren laut Nutzungsentgeltordnung. Die Anfertigung von Reproduktionen ist in begrenztem Umfang möglich. Ein Negativ-Bescheid kann ebenso in Rechnung gestellt werden, falls die Recherche mit einem größeren Zeitaufwand verbunden gewesen war. 

Reproduktionen

Aus den Archivalien können im Rahmen von Dienstleistungen in begrenztem Umfang Reproduktionen (Kopien, Fotos, Digitalisate) gefertigt werden. Ein Anspruch seitens der Archivbenutzer besteht nicht. Das Verwenden von eigenen Vervielfältigungsgeräten ist unter Vorbehalt möglich.

Reproduktionen können unter folgenden Bedingungen angefertigt werden:

  • Die betreffenden Archivalien dürfen nicht aus Beständen stammen, die einer Benutzungssperre oder Benutzungseinschränkung unterliegen.
  • Es werden keine kompletten archivalischen Einheiten reproduziert.
  • Bürokopien können nur angefertigt werden, soweit dies ohne Schädigung des Archivguts möglich ist. Empfindliche Archivalien können unter Umständen gescannt werden.
  • Die Anfertigung und Abgabe von Reproduktionen erfolgt gegen eine entsprechende Gebühr. Diese richtet sich nach der Nutzungsentgeltordnung.